Versicherungsrecht
Das Versicherungsrecht regelt die Rechte und Pflichten der Beteiligten eines Versicherungsvertrages.
Grundlage sind hierbei im Allgemeinen der Versicherungsvertrag und die diesem zugrunde liegenden allgemeinen Versicherungsbedingungen. Der Gesetzgeber hat das Versicherungsvertragsrecht insbesondere im VVG (Gesetz über den Versicherungsvertrag), im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), dem HGB (Handelsgesetzbuch) und dem PflVG (Pflichtversicherungsgesetz) geregelt.
Insbesondere durch die sehr komplexen und - für den Rechtsunkundigen - unverständlichen Versicherungsbedingungen herrscht in Schadensfällen oftmals Unkenntnis, welche Leistungen beansprucht werden können, aber auch welche Obliegenheiten im Rahmen des Versicherungsvertrages zu beachten sind. Hier ist besondere Vorsicht geboten, um einen im Grunde bestehenden Versicherungsschutz nicht durch etwaige Obliegenheitsverletzungen aufs Spiel zu setzen.
Die Sozietät Wellmann & Kollegen ist seit Jahren in den verschiedensten Versicherungssparten tätig. Hierzu gehören u.a.:
- Privat-/Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherungen
- Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherungen
- Gewerbliche- und private Sachversicherungen (z.B. Hausrat- oder Gebäudeversicherungen)
- Kranken-/Lebensversicherungen
- Unfallversicherungen
Aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit im versicherungsrechtlichen Bereich sind wir auch mit der Beratung und Begleitung großer Schadensfälle in sämtlichen Versicherungssparten betraut.
Wir vertreten sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherungsunternehmen.
Versicherungsnehmer beauftragen uns insbesondere bei der Geltendmachung von Vertragsansprüchen gegenüber Versicherern, z.B. im Fall der (teilweisen) Ablehnung einer Schadensregulierung. Hier organisieren wir die gesamte Kommunikation mit der Versicherung und sorgen für die Durchsetzung der berechtigten Ansprüche.
Die Kanzlei Wellmann & Kollegen berät und vertritt aber auch häufig die Versicherer gegenüber ihren Versicherungsnehmern bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Gerne stehen wir Ihnen im Rahmen eines ersten Beratungsgesprächs zur Verfügung.
Das Referat Versicherungsrecht wird in unserer Sozietät betreut von Herrn Rechtsanwalt Carsten E. Jakob.