Architektenrecht

Als Teil des Baurechts beraten und vertreten wir Sie selbstverständlich auch in allen Fragen des Architektenrechts.

Gerade im Rahmen des Architektenrechts sind die Rechte und Pflichten des Architekten gegenüber dem Bauherrn bzw. dem Auftraggeber von zentraler Bedeutung. Ebenso stellt sich die Frage, welche Leistungen der Architekt zu erbringen hat, für welche Fehler der Architekt haftet und ob dem Architekten Urheberrechte am Werk zustehen.

Unser Leistungsspektrum umfasst u. a.:

  • Architektenhaftung
  • Architektenhonorar
  • Architektenvertrag
  • Planungsfehler
  • Überwachungsfehler
  • Kündigung des Architektenvertrages.

Auch bei speziellen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit beratend zur Seite.

Das Referat Architektenrecht wird in unserer Sozietät bearbeitet von Herrn Rechtsanwalt Christian Kuhn.