Strafrecht

Die Kanzlei Wellmann & Kollegen übernimmt sowohl Ihre Strafverteidigung, wenn sie verdächtigt werden, eine Straftat begangen zu haben, wir betreuen und beraten Sie aber auch, wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind. Die Sozietät übernimmt in diesem Fall die Nebenklägervertretung/Opfervertretung. Wir stehen auch gerne für Sie als kompetente Berater zur Verfügung, wenn Sie zunächst lediglich eine Beratung mit strafrechtlichem Bezug benötigen.

Wir gewährleisten, dass wir Ihre Angelegenheiten von der Auftragserteilung bis zur Auftragsbeendigung diskret und umfassend bearbeiten und Ihnen stets beratend zur Seite stehen, um Ihre Interessen vor dem Staatsapparat (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte) zu vertreten bzw. zu verteidigen.

Das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandanten hat im Rahmen strafrechtlicher Angelegenheiten eine ganz zentrale Bedeutung. Gerade im Bereich des Strafrechts ist größter Wert auf Verschwiegenheit zu legen. In einzelnen Verfahren kann es jedoch sinnvoll oder sogar notwendig sein, einer negativen Berichterstattung in der Presse entgegenzuwirken, wobei die Kanzlei Wellmann & Kollegen Sie ebenfalls gerne berät.

Durch eine ausgewogene rechtliche und tatsächliche Strategie, das richtige außerprozessuale und prozessuale Vorgehen und den persönlichen Einsatz des Rechtsanwalts können auch scheinbar ausweglose Situationen noch zu einem guten oder zumindest erträglichen Ergebnis gebracht werden.

Je früher der Beschuldigte einen Strafverteidiger beauftragt, desto besser sind die Verteidigungsmöglichkeiten. Grundsätzlich gilt, dass man als Beschuldigter bevor man Angaben zur Sache macht, einen Strafverteidiger hinzuzieht. Fehler im Ermittlungsverfahren sind im Rahmen des Hauptverfahrens nur schwer zu korrigieren. Die Weichen für einen möglichst günstigen Ausgang des Strafverfahrens werden im Ermittlungsverfahren gestellt, in dem Strafverteidiger oder Nebenklagevertreter bereits entscheidend mitwirken können.

Die Kanzlei Wellmann & Kollegen betreut Sie während eines laufenden Ermittlungs- und Hauptverfahrens. Wir verstehen uns als Wächter der Unschuldsvermutung und als Garant für die Durchführung eines fairen Verfahrens in Übereinstimmung mit den Regeln der Strafprozessordnung.

Sachliche Argumente, fundierte juristische Recherche und schlüssiger Vortrag sind die Maßnahmen, die die Kanzlei Wellmann & Kollegen auf allen Gebieten des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts Ihnen bietet. Wir erarbeiten gemeinsam mit dem Mandanten eine ergebnisorientierte und realistische Verteidigungsstrategie. Entscheidend ist dabei immer, ein unter den jeweiligen Gegebenheiten optimales Ergebnis für Sie zu erzielen. Dabei steht nicht der Strafverteidiger im Mittelpunkt, sondern die Wahrnehmung Ihrer Interessen.

Der Bereich des Strafrechts wird in unserer Kanzlei betreut von Herrn Rechtsanwalt Carsten E. Jakob und Herrn Rechtsanwalt Christian Kuhn.