Veröffentlichungen

„Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ (§ 142 StGB) – wie verhalte ich mich richtig?

Darmstädter Echo vom 24.08.2010 - Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, gemeinhin als „Fahrerflucht“ bekannt, ist ein Verkehrsdelikt mit hoher praktischer Bedeutung. Wenn man z. B. beim Einparken ein anderes Fahrzeug touchiert oder nachts an einem Verkehrsschild „hängen bleibt“ und weit und breit niemand zu sehen ist, kann man sich schnell falsch verhalten.

Weiterlesen …

Verkehrsunfall! ... und nun?

Darmstadt, den 29.10.2008 – Durch einen Verkehrsunfall werden Sie ganz plötzlich in eine völlig neue Lebenssituation gebracht. Waren Sie eben noch auf dem Weg zu Ihrer Arbeitsstelle oder in Ihrer Freizeit mit dem Kfz unterwegs, so müssen Sie sich nun mit den Folgen des Verkehrsunfalls und den anstehenden Problemen auseinandersetzen.

Weiterlesen …

Schlagwortsuche