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Die Rückzahlung der Mietkaution
Darmstädter Echo Spezial Ihr Recht, 17.03.2016 - Regelmäßig überlässt der Mieter dem Vermieter einen bestimmten Geldbetrag als Sicherheit. Diese Mietkaution ist nicht dazu da, während des noch laufenden Mietverhältnisses möglicherweise offen stehende Mietzahlungen zu decken. Stattdessen geht es darum, dem Vermieter eine Sicherheit an die Hand zu geben, um ihn im Falle von nicht vertragsgemäßem Verhalten des Mieters nicht schutzlos zu stellen.
Mietkaution – ewiges Problem
Ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. Dezember 2012 (Aktenzeichen IX ZR 9/12) gibt Anlass, sich wieder einmal mit der Sicherheitsleistung zu befassen, die Mieter bei Mietverträgen über Wohnräume und Gewerberäume zu zahlen haben, also die Kaution.
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