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Mitverschulden aufgrund des Nichttragens eines Fahrradhelms als Radfahrer

Damstädter Echo Spezial "Ihr Recht" vom 27. August 2013 - Muss ich etwa auch beim Skifahren einen Helm tragen? „Kollidiert ein Radfahrer im öffentlichen Straßenverkehr mit einem anderen – sich verkehrswidrig verhaltenden – Verkehrsteilnehmer (Kfz; Radfahrer usw.) und erleidet er infolge des Sturzes unfallbedingte Kopfverletzungen, die ein Fahrradhelm verhindert oder gemindert hätte, muss er sich grundsätzlich ein Mitverschulden wegen Nichttragens eines Fahrradhelms anrechnen lassen“

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