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„Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ (§ 142 StGB) – wie verhalte ich mich richtig?

Darmstädter Echo vom 24.08.2010 - Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, gemeinhin als „Fahrerflucht“ bekannt, ist ein Verkehrsdelikt mit hoher praktischer Bedeutung. Wenn man z. B. beim Einparken ein anderes Fahrzeug touchiert oder nachts an einem Verkehrsschild „hängen bleibt“ und weit und breit niemand zu sehen ist, kann man sich schnell falsch verhalten.

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