Veröffentlichungen

Kündigung während der Probezeit

Arbeitnehmern kann nach neuem BAG-Urteil eine mehr als zweiwöchige Kündigungsfrist zustehen

Sieht der Arbeitsvertrag eine Probezeit von längstens sechs Monaten vor, kann das Arbeitsverhältnis normalerweise ohne weitere Vereinbarung von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Ist jedoch...

Weiterlesen …

Arbeitslosengeld: Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe

Darmstädter Echo vom 02.02.2010 – Die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen einer Kündigung oder einer Beendigungsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer können gravierend sein und werden oftmals unterschätzt.

Weiterlesen …

Schlagwortsuche