Rechtliche Durchsetzung von Ansprüchen bei sexuellem Missbrauch: Ihr Weg zur Gerechtigkeit
Darmstadt, den 13.12.2023
Unsere Kanzlei bietet umfassende rechtliche Beratung und verständnisvolle Unterstützung für Opfer sexuellen Missbrauchs. Mit Fokus auf zivilrechtliche Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche setzen wir uns professionell für Ihre Rechte ein.
Im Jahr 2022 wurden in Deutschland laut Bundeskriminalamt etwa 17.200 Kinder unter 14 Jahren und 1.211 Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren polizeilich als Opfer sexuellen Missbrauchs erfasst. Eine unfassbar große Zahl: Über 18.000 Kinder und Jugendliche in nur einem Jahr. Die Dunkelziffer wird erheblich höher liegen.
Unsere Kanzlei unterstützt Opfer bei der Durchsetzung ihrer Rechte, wenn sie nach professioneller Beratung rechtliche Schritte unternehmen möchten.
Ein zentraler Aspekt der Durchsetzung solcher Ansprüche ist oftmals die Verjährungsproblematik. Zivilrechtliche Ansprüche wegen sexuellen Missbrauchs verjähren seit 2013 erst in 30 Jahren. Sie können so lange also eingeklagt werden. Diese 30-Jahres-Frist gilt für alle Missbrauchsfälle, die sich seit 2013 ereignet haben. Sie gilt aber auch für Ansprüche, die zwar vor 2013 entstanden sind, bis 2013 aber noch nicht verjährt waren. Dies ist besonders interessant für Betroffene, die vor dem Jahre 2013 Opfer von derartigen Straftaten wurden.
Opfer von Kindesmissbrauch, die das Geschehen aufgrund einer schweren posttraumatischen Belastungsstörung komplett verdrängt hatten, können Ansprüche auf Schmerzensgeld/ Schadensersatz auch Jahrzehnte später noch geltend machen. Dies entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH Urteil vom 04.12.2012, Aktenzeichen: VI ZR 217/11). Ist also beweisbar, dass das Opfer aufgrund einer retrograden Amnesie keine bewusste Erinnerung an den erlebten Missbrauch hatte und das Geschehene erst nach 2013 psychisch aufgearbeitet hat, sind damit zusammenhängende Ansprüche eventuell noch nicht verjährt.
Bei zahlreichen Opfern ist von einer die Kenntnis ausschließenden Amnesie auszugehen, die durch den Kindesmissbrauch ausgelöst wurde und in vielen Fällen dazu führt, dass Betroffene über Jahre hinweg den Kindesmissbrauch verdrängen.
Wenn Sie also zivilrechtliche Ansprüche gegen einen Täter oder eine Täterin geltend machen wollen, auch wenn die Tat schon Jahre oder Jahrzehnte zurückliegt, ist es in jedem Fall ratsam, sich durch einen spezialisierten Rechtsanwalt beraten und vertreten zu lassen. Vor einer gerichtlichen Klage sollten Betroffene die Chancen und Risiken gründlich abwägen. Die Beweisführung erfordert den Nachweis des sexuellen Missbrauchs und der Schäden.
Unsere Kanzlei verfolgt zivilrechtliche Ansprüche gegen die direkten Täter des Missbrauchs. Bei Vorfällen in Institutionen kann auch der Träger für Schäden haftbar sein, wenn Aufsichts- oder Organisationspflichten verletzt wurden. Wir setzen uns einfühlsam und engagiert für die Rechte von Missbrauchsopfern ein.
Rechtsanwalt Carsten Jakob (Fachanwalt Medizinrecht/Verkehrsrecht) betreut seit Jahren die schadensrechtlichen Angelegenheiten in unserem Büro und steht Ihnen vertrauensvoll für eine persönliche Erstberatung zur Verfügung.
Fachanwalt für Medizinrecht/Verkehrsrecht
Rechtsanwalt/ Partner der Sozietät
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